Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 27.02.2006 - 11 Sa 842/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Änderungskündigung einer Vertretungskraft an einer Grundschule
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 BAT; §§ 15 ff. BAT; § 625 BGB
Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung einer Vertretungslehrkraft an einer Grundschule; Umstellung der Bemessung der Vergütung von Unterrichtsstunden auf Zeitstunden; Soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung; Überprüfung einer Organisationsentscheidung; Änderung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung einer Vertretungslehrkraft an einer Grundschule; Umstellung der Bemessung der Vergütung von Unterrichtsstunden auf Zeitstunden; Soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung; Überprüfung einer Organisationsentscheidung; Änderung ...
- Judicialis
KSchG § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 2
Änderungskündigung gegenüber Vertretungslehrkraft an Grundschule bei Änderung des Vertretungskonzepts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 18.04.2005 - 3 Ca 486/04
- LAG Niedersachsen, 27.02.2006 - 11 Sa 842/05
- LAG Niedersachsen, 18.05.2006 - 11 Sa 842/05
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2006 - 11 Sa 842/05
Eine Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn betriebsbedingte Gründe einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen entgegenstehen und der Arbeitgeber solche Änderungen der Arbeitsbedingungen vorgeschlagen hat, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (st. Rspr. des BAG, vgl. zuletzt Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92; vom 15.03.1991 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 28).Beruht der Wegfall des Beschäftigungsbedarfes auf einer Organisationsentscheidung des Arbeitsgebers, so ist diese lediglich dahin gehend zu überprüfen, ob sie offenkundig unsachlich oder willkürlich ist - wofür der Kläger darlegungs- und beweispflichtig ist - und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (vgl nur BAG vom 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA § 2 KSchG Nr. 41; vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 aaO.).
Soll das Änderungsangebot zur Änderung der Arbeitsbedingungen an verschiedenen Punkten führen, so muss allerdings an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jede einzelne Änderung den Anforderungen der Erforderlichkeit und Geeignetheit entsprechen (zuletzt Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04).
- BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98
Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2006 - 11 Sa 842/05
Dem steht auch das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 27.1.1999 - 4 AZR 88/98 (AP §§ 22, 23 BAT 1975) nicht entgegen. - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2006 - 11 Sa 842/05
Beruht der Wegfall des Beschäftigungsbedarfes auf einer Organisationsentscheidung des Arbeitsgebers, so ist diese lediglich dahin gehend zu überprüfen, ob sie offenkundig unsachlich oder willkürlich ist - wofür der Kläger darlegungs- und beweispflichtig ist - und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (vgl nur BAG vom 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA § 2 KSchG Nr. 41;… vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 aaO.).